Ein ideales äußeres Erscheinungsbild ist der Traum vieler junger Frauen. Stars, wie Kylie Jenner, machen es vor: Die junge Style Ikone hatte sich bereits mit 17 Jahren einer Schönheitsbehandlung unterzogen, um ihren Lippen mehr Fülle zu verleihen. Das Ergebnis hatte viele Ihrer Followerinnen inspiriert es ihr gleichzutun. Aus einer Studie der Schweizer Gesundheitsförderung geht hervor, dass besonders junge Frauen unzufrieden mit ihrem Äußeren sind. Laut einer Untersuchung in Deutschland haben mehr als 10% aller Neun- bis Vierzehnjährigen mindestens einmal über eine Schönheitsbehandlung nachgedacht. Besonders beliebt ist dabei vor allem die Aufschönung der Lippen. Doch wie sieht die Rechtslage derzeit aus? Wie risikobehaftet ist eine Schönheitsbehandlung vor dem 18. Lebensjahr? Was sollte grundsätzlich vor einer solchen Behandlung beachtet werden? Beauty2Go informiert!
Fakt ist: Nach dem ersten Abschwellen der Coronazahlen im Frühling 2020, sind signifikante Zuwächse bei der Nachfrage nach Schönheits-OPs zu verzeichnen. Eingriffe mit ästethischem Hintergrund waren bis zu 30% beliebter im direkten Vergleich zu den Jahren zuvor. Grund hierfür dürfte wahrscheinlich auch der Wegfall von Auslandsreisen sein, die die Haushaltskassen vieler junger Leute wieder voller gemacht haben.
Rein gesetzlich müssen Jugendliche in der Schweiz beachten, dass ästhetische Eingriffe mit dem Abschluss des 16. Lebensjahrs durchgeführt werden dürfen. In den meisten Fällen behalten Schönheitskliniken es sich vor nach einer elterlichen Einwilligung zu fragen, oder minderjährige Patienten sogar gänzlich abzulehnen. Eingriffe, die aufgrund von Unfallfolgen oder Deformitäten erfolgen, werden in vielen Fällen zugestimmt und teilweise sogar von der Krankenkasse erstattet. Die Behandlung zur Unterspritzung der Lippen gehört hierbei nicht dazu.
Grundsätzlich können Eingriffe am Körper eines Menschen eine Belastung für diesen darstellen. So ist es nicht auszuschließen, dass diverse Nebenwirkungen während oder nach einer Behandlung auftreten können, selbst wenn dies lediglich den Ausnahmefall darstellt. Hierzu gehören beispielsweise mögliche Blutergüsse, Schwellungen und Knoten oder gelegentlich auftretende Wundschmerzen.
Befindet sich der Körper noch in der Entwicklungsphase lässt es sich nicht ausschließen, dass operative Maßnahmen Auswirkungen hierauf haben. Es kann vorkommen, dass der eigene noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprozess einen negativen Einfluss auf die Ergebnisse einer Schönheitsbehandlung hat. Gerade deswegen sollte man sich vor der Entscheidung zu einem solchen Schritt ausreichend informieren. Beauty2Go berät hier gerne persönlich in einem individuellen Beratungsgespräch. Genutzt werden kann hierfür bequem unser Online-Termin Formular.
Die sogenannten Marionettenfalten (Mentolabialfalten) sind ausgeprägte Falten rund um den Mund, die sich von den Mundwinkeln bis zum Unterkiefer ziehen. Wie der Name schon sagt, lässt einen diese Art von Falten wie eine Marionette oder Bauchrednerpuppe aussehen. Böse Zungen sprechen sogar wenig schmeichelhaft von Merkelfalten. Egal wie man diese Falten rund um die Mundwinkel nennt, […]
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