Ein ideales äusseres Erscheinungsbild ist der Traum vieler junger Frauen. Hierzu zählt für einige auch das Aufspritzen der Lippen unter 18 Jahren. Stars wie Kylie Jenner machen es vor: Die junge Style-Ikone hatte sich bereits mit 17 Jahren einer Schönheitsbehandlung unterzogen, um ihren Lippen mehr Fülle zu verleihen. Das Ergebnis hatte viele ihrer Followerinnen inspiriert, es ihr gleichzutun. Laut einer Untersuchung in Deutschland haben mehr als 10 % aller Neun- bis Vierzehnjährigen mindestens einmal über eine Schönheitsbehandlung nachgedacht. Besonders beliebt ist dabei vor allem das Aufspritzen der Lippen. Doch wie sieht die Rechtslage zu Schönheits-OPs bei Jugendlichen derzeit aus und was sollte grundsätzlich vor einer solchen Behandlung beachtet werden? Beauty2Go informiert!

Schönheits-OPs bei Jugendlichen werden immer beliebter
Die Beliebtheit von Schönheits-OPs bei Jugendlichen und ästhetischen Eingriffen stieg im Laufe der Jahre weiter an. Doch gilt es hierbei unbedingt die rechtlichen Fakten zu berücksichtigen, vor allem, wenn es um das Aufspritzen der Lippen unter 18 Jahren und anderen Eingriffen bei Jugendlichen geht. Für die rechtlichen Rahmenbedingungen, medizinischen Aspekte und wichtigen Überlegungen für Minderjährige und ihre Eltern sollte sich also im Vorhinein genügend Zeit genommen werden.
Welche Gesetze gilt es zu beachten?
Fakt ist: Nach dem ersten Abschwellen der Corona-Zahlen im Frühling 2020, sind signifikante Zuwächse bei der Nachfrage nach Schönheits-OPs bei Jugendlichen zu verzeichnen. Eingriffe mit ästhetischem Hintergrund waren bis zu 30 % beliebter im direkten Vergleich zu den Jahren zuvor. Hierzu zählt auch der Wunsch, sich die Lippen aufspritzen zu lassen, noch unter 18 Jahren. Grund hierfür dürfte wahrscheinlich auch der Wegfall von Auslandsreisen sein, die die Haushaltskassen vieler junger Leute wieder voller gemacht haben.
Rein gesetzlich müssen Jugendliche in der Schweiz beachten, dass ästhetische Eingriffe mit dem Abschluss des 16. Lebensjahrs durchgeführt werden dürfen. In den meisten Fällen behalten Schönheitskliniken es sich vor, zum Beispiel für das Aufspritzen der Lippen unter 18 Jahren, nach einer elterlichen Einwilligung zu fragen. In vielen Fällen werden minderjährige Patienten sogar gänzlich abgelehnt. Eingriffe, die aufgrund von Unfallfolgen oder Deformitäten durchgeführt werden, werden in vielen Fällen zugestimmt und teilweise sogar von der Krankenkasse erstattet. Die Behandlung zum Aufspritzen der Lippen unter 18 Jahren gehört hierbei nicht dazu.
Wie stehen wir bei Beauty2Go zu Behandlungen bei Minderjährigen?
Bei Beauty2Go legen wir grossen Wert auf die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Kunden. Grundsätzlich bieten wir ästhetische Behandlungen nur für Personen ab 18 Jahren an. Diese Richtlinie basiert auf unserer Überzeugung, dass kosmetische Eingriffe eine reife Entscheidungsfindung erfordern und die Entwicklung des Körpers vollkommen sein sollte. In seltenen Ausnahmefällen, etwa bei rekonstruktiven Behandlungen oder wenn ein erheblicher Leidensdruck besteht, können wir nach sorgfältiger Einzelfallprüfung Behandlungen für Minderjährige in Betracht ziehen. Solche Fälle werden jedoch äusserst selten und mit grösster Vorsicht behandelt. Unser oberstes Ziel ist es, verantwortungsvoll und im besten Interesse unserer Patienten zu handeln.
Welche Risiken bestehen bei Schönheits-OPs an Jugendlichen?
Grundsätzlich können Eingriffe am Körper eines Menschen eine Belastung für diesen darstellen, auch das Aufspritzen der Lippen unter 18 Jahren. So ist es nicht auszuschliessen, dass diverse Nebenwirkungen während oder nach einer Behandlung auftreten können, selbst wenn dies lediglich den Ausnahmefall darstellt. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen:
- Blutergüsse
- Schwellungen
- Knoten
- gelegentlich auftretende Wundschmerzen.
Befindet sich der Körper noch in der Entwicklungsphase lässt es sich nicht ausschliessen, dass operative Massnahmen Auswirkungen hierauf haben. Es kann vorkommen, dass der eigene, noch nicht abgeschlossene, Entwicklungsprozess einen negativen Einfluss auf die Ergebnisse einer Schönheitsbehandlung hat. Hierzu zählt auch das Aufspritzen der Lippen unter 18 Jahren oder das Verwenden von Fillern in anderen Bereichen des Körpers. Gerade deswegen sollte man sich vor der Entscheidung zu einem solchen Schritt ausreichend informieren. Beauty2Go berät hier gerne persönlich in einem individuellen Gespräch. Für die Termin-Buchung kannst du ganz einfach unser Online-Tool nutzen.
Eine kurze Checkliste an Punkten, die ihr vor einer Lippenbehandlung im Kopf behalten solltet:
- Es existiert eine grosse Auswahl an Lip-Fillern auf dem Markt. Den perfekten Wirkstoff gibt es nicht. In einem individuellen Beratungsgespräch gilt es zu klären, welcher für dich am ehesten infrage kommt und welche Art von Injektion am besten geeignet ist.
- Injektionen lassen sich rückgängig machen – allerdings nur bei Hyaluron-Behandlungen. Hyaluron kann durch Gabe eines bestimmten Enzyms wieder abgebaut werden bzw. können dann noch Nachkorrekturen vorgenommen werden.
- Die Haltbarkeit einer Behandlung liegt bei etwa 6 Monaten. Hierbei spielen mehrere Einflussfaktoren, wie Lippenbewegung, Gesundheit und Stoffwechsel wesentliche Rolle.
- „So soll es aussehen“-Fotos sind nicht zu empfehlen. Lippen à la Angelina Jolie oder Kylie Jenner können nicht „nachgebaut“ werden. Eine Schönheitsbehandlung zielt darauf ab, der individuell natürlichen Lippenform der Patientin mehr Volumen und eine ansprechende Betonung zu verleihen.
- Das Ergebnis der Behandlung ist direkt zu sehen. Im Anschluss können noch Schwellungen entstehen, die nach spätestens 5 Tagen abgeklungen sein sollten.
- Die Behandlungsdauer liegt bei etwa 30 Minuten. Hierbei eingerechnet ist ein kurzes Beratungsgespräch sowie die eigentliche Behandlung.
Professionelle Behandlungen bei Beauty2Go
Falls du nach diesem Beitrag zum Thema „Lippen aufspritzen unter 18 Jahren“ immer noch Bedenken bezüglich möglicher Risiken hast, kannst du dich jederzeit mit uns in Kontakt setzen. Gerne beraten wir dich zu den verschiedenen Möglichkeiten, die wir in unseren Praxen in Zürich, Basel, Bern, Luzern, Winterthur und St. Gallen anbieten – selbstverständlich kostenlos. Dazu findest du auf unserer Webseite reichlich Informationen zu unseren Leistungen, wie zum Beispiel der Hyaluron-Behandlungen sowie den Beauty2Go-Preisen. Unser Team kannst du auch schon ein wenig kennenlernen.
Aufspritzen der Lippen unter 18 Jahren – häufig gestellte Fragen
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